Die von den Krankenkassen übernommenen Leistungen im Rahmen der Krebsvorsorge beinhalten:
Ab dem Alter von 20 Jahren:
- Erhebung der Vorgeschichte
- Ansehen des Muttermundes und Abstrichentnahme
- Gynäkologische Tastuntersuchung
Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren:
- Abtasten der Brüste und der dazugehörigen Lymphknoten
Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren:
- Test auf Blut im Stuhl (bis 55 Jahre jährlich, danach nur noch alle 2 Jahre)
- Untersuchung des Enddarmes
Zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren:
- Darmspiegelung (Wiederholung bei unauffälligem Befund nach 10 Jahren. Nach Darmspiegelung werden keine Stuhltests mehr durchgeführt.)
Darüber hinaus gibt es sinnvolle Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:
- Ultraschalluntersuchung der Genitalorgane (Gebärmutter, Eierstöcke)
- Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse
- HPV-Test (Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können / wird teilweise vom Labor in Rechnung gestellt)
- Test auf Blut im Stuhl vor dem 50.Lebensjahr
- Immunologischer Stuhltest (deutlich sicherer)
- Dünnschicht-Abstrich-Test (Modernstes Abstrichverfahren zur Beurteilung
- der Zellen am Muttermund / wird teilweise vom Labor in Rechnung gestellt)
- Hormonstatus während der Wechseljahre
- Chlamydien-Test (zum Ausschluss einer symptomlosen Infektion,
- die zu unerfülltem Kinderwunsch führen kann. Diese Leistung wird bis zum Alter von 25 Jahren von den Krankenkassen übernommen.)
- HIV-Test
Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!